Design Dienstleistungen

Designs können aus verschiedenen Merkmalen bestehen wie z.B. Linien, Farben, Textur, Gestalt, Muster, Oberfläche oder sonstige Eigenschaften in der Erscheinung des ganzen Produkts oder die Teile eines Produkts, die durch menschliche Sinnen wahrgenommen werden können. Da Designs aufgrund ästhetischer Erscheinung, die Vermarktung des Produkts erleichtern, ist der Schutz von Designrechten sehr wichtig um das Produkt zu kommerzialisieren und seinen Wert zu schützen.

Das Gesetz über gewerbliches Eigentum Nr. 6769 welches am 10 Januar 2017 in Kraft trat reguliert den Schutz von Designs in der Türkei. Die Türkei ist an das Locarno-Abkommen über die internationale Klassifizierung von Designs ebenfalls beteiligt.

Alfa Patent Stan Advoka vertritt Türkische und international Mandanten vor TÜRKPATENT für die Beantragung, die Verfolgung oder die Verlängerung von Türkischen Designs, für die Beantragung von Einsprüchen gegen Türkischen Designs oder das Türkische Teil von internationalen Designs von Dritten.

Unsere wichtigsten Dienstleistungen umfassen:

  • Durchführung einer Vorrecherche mit dem Namen und Locarno Klasse des Produkts.
  • Beantragung und Verfolgung von Designanmeldungen vor TÜRKPATENT.
  • Beantragung von Widersprüchen gegen Zurückweisungsentscheidungen der Behörde.
  • Verteidigung der Designanmeldungen gegen Widersprüchen von Dritten.
  • Beantragung von Einsprüchen gegen Designanmeldungen von Dritten.
  • Erbringung von Verlängerungs- Annuitäts- und Zahlungsdienstleistungen.
  • Eintragung von Namens- Status- und Adressenänderungen.
  • Eintragung von Übertragungen, Fusion, und Lizenz.
  • Beantragung der Zurückziehung einer Eintragung oder einer Anmeldung.
  • Beantragung und Verfolgung von internationalen Designanmeldungen vor der WIPO.
  • Einreichung von Designanmeldungen im beliebigen Ausland über unsere internationalen Partner und deren Verfolgung bis zur Bewilligung.

VOR DER BEANTRAGUNG:

–     Die wichtigsten Anforderungen zum Schutz eines Designs sind Neuheit und Eigenart.

–     Design kann die Erscheinung des ganzen oder eines Teils eines Produkts sein und aus Merkmalen wie z.B. Linien, Kontur, Farben, Gestalt, Material oder Textur des Produkts oder seiner Ornamente bestehen.

–     Wenn das Design sich nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheidet, kann es als identisch angesehen werden.

–     Auf einer Anmeldung können ausgenommen Ornamente, mehrere Designs beantragt werden.

DIE BEANTRAGUNG

–     Für die Beantragung von Designanmeldungen ist keine Vollmacht notwendig.

–     Soweit es existiert, muss das Prioritätsrecht innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Anmeldung nachgewiesen werden.

–     Es ist möglich einen Aufschub der Veröffentlichung anzufordern, für eine Periode von dreißig Monaten ab dem Anmeldungs- bzw. Prioritätsdatum (wenn überhaupt).

–     Anmelder können gegen eine Zurückweisungsentscheidung innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Mitteilung Widerspruch einlegen.

VERÖFFENTLICHUNG UND EINSPRUCH

–     Innerhalb von drei Monaten ab dem Veröffentlichungsdatum können Dritte Einspruch erheben.

–     Der Anmelder hat ein Monat um gegen diesen Einspruch zu reagieren.

–     Der Ausschuss überprüft die Einsprüche und seine Entscheidung ist endgültig. Der einzige Weg um diese Entscheidung anzufechten ist der Gang vor Gericht und zwar innerhalb von zwei Monaten.

BEWILLIGUNG, SCHUTZDAUER UND VERLÄNGERUNG

–     Die Erteilungsgebühr ist ab dem Datum der Entscheidung innerhalb von zwei Monaten zu zahlen.

–     Das Design wird für fünf Jahren ab dem Datum der Anmeldung eingetragen. Dieser Schutz kann in aufeinander folgenden Perioden von 5 Jahren bis maximal 25 Jahren verlängert werden.

–     Designs können als nichteingetragene Designs geschützt werden, wenn sie in der Türkei zum ersten Mal der Öffentlichkeit präsentiert werden. Für nichteingetragene Designs ist die Schutzperiode drei Jahren.