Markenzeichen Dienstleistungen

Ein Markenzeichen ist ein Zeichen welches dazu benutzt wird, die von einem Unternehmen angebotenen Waren oder Dienstleistungen, von den von anderen Unternehmen angebotenen zu unterscheiden. Angesichts des zunehmenden Wettbewerbs und der Verbreitung des Welthandels sind Markenzeichen heute eines der wichtigsten Instrumente für Unternehmen, um die Qualität und den Wert des Produkts für die Verbraucher zu ermitteln. Aus diesem Grund ist neben dem Schutz der Markenzeichen in den Zielländern die Verhinderung unfairer Aktivitäten der Wettbewerber, die Verwirrung stiften und die Verbraucher irreführen könnten, eine der wichtigsten Maßnahmen für die Unternehmen, um den Wert ihrer Marken zu schützen.Das am 10. Januar 2017 in Kraft getretene Gesetz über gewerbliches Eigentum Nr. 6769 regelt den Schutz von Marken in der Türkei. Gemäß der Mitgliedschaft im Abkommen von Nizza, ist das Nizza Klassifikation System für Waren und Dienstleistungen auch in der Türkei in Kraft.

Alfa Patent Stan Advoka vertritt türkische und internationale Kunden vor dem türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT) bei der Einreichung und Verfolgung türkischer Markenanmeldungen oder der Erneuerung türkischer Markenzeichen sowie bei der Beantwortung oder Einreichung von Widersprüchen gegen türkische Markenzeichen oder türkische Teile internationaler Markenzeichen.

Unsere wichtigsten Dienstleistungen umfassen:

  • Durchführung von nationalen Vorrecherchen um die möglichen Risiken für eine vorstehende Anmeldung zu ermitteln.
  • Beantragung und Verfolgung von nationalen Anmeldungen vor TÜRKPATENT.
  • Einreichung von Widersprüchen gegen Ablehnungsentscheidungen von
  • Verteidigung von Anmeldungen gegen die von dritten eingelegten Widersprüchen.
  • Beantragung von Widersprüchen gegen Markenzeichenanmeldungen von dritten.
  • Verhandlung mit Dritten, Vorbereitung und Beantragung von Einverständniserklärungen.
  • Durchführung von Dienstleistungen für Verlängerungen
  • Monatliche Beobachtung von Markenzeichen.
  • Erfassung von Namens- Status- und Adressenänderungen.
  • Erfassung von Übertragungen, Fusionen, Lizenzen
  • Beantragung von Zurückziehung/Beschränkung von Eintragungen oder Anmeldungen
  • Beantragung von internationalen Markenzeichenanmeldungen und deren Verfolgung vor der WIPO.
  • Beantragung von Anmeldungen im beliebigen Ausland über unsere internationalen Partner und deren Verfolgung bis zur Bewilligung.

VOR DER BEANTRAGUNG:

–     Die zwei wichtigsten Merkmale für ein Markenzeichen sind: es muss unverwechselbar sein und es darf nicht irreführend sein.

–     Ein Markenzeichen kann eine beliebige Form aufweisen die in der Registrierung angezeigt werden kann, u.a. Wörter, Designs, Buchstaben, Slogans, Geräte, Ziffern, Symbole, Gestaltung von Waren und deren Verpackungen, einschließlich Klänge und Bewegungen.

–     Marken werden beim TÜRKPATENT als Markenzeichen, Dienstleistungsmarken, Kollektivmarken und Gewährleistungsmarken eingetragen.

–     Sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen sind Anmeldungen in mehreren Klassen möglich.

–     Um das Risiko der Zurückweisung beim TÜRKPATENT in bestimmten Klassen zu eliminieren ist es äußerst empfehlenswert für das Markenzeichen eine Vorrecherche durchzuführen.

DIE BEANTRAGUNG

–     Für die Beantragung von Markenzeichenanmeldungen ist keine Vollmacht notwendig.

–     Soweit es existiert, muss das Prioritätsrecht innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Anmeldung nachgewiesen werden.

–     Gegen eine Zurückweisungsentscheidung können Anmelder innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Mitteilung Widerspruch einlegen.

–     Die Vorlage einer Einverständniserklärung des Inhabers der vorherigen Marke kann die Ablehnungsentscheidung überwinden. Es ist möglich, die Einverständniserklärung sowohl bei der Einreichung der Markenzeichenanmeldung als auch als Widerspruch auf die vorläufige Ablehnungsentscheidung einzureichen.

VERÖFFENTLICHUNG und EINSPRUCH

–     Die Veröffentlichungsperiode für Einsprüche von Dritten ist zwei Monaten.

–     Wenn das opponierte Markenzeichen seit mehr als 5 Jahren eingetragen ist, kann der Anmelder in seinem ersten Widerspruch Benutzungsnachweis verlangen, der innerhalb eines Monats vorzulegen ist. Wenn der Opponent die ernsthafte Nutzung nicht nachweisen oder für Nicht-Nutzung während diese 5-jährige Periode vor dem Anmeldungsdatum oder dem Prioritätsdatum des Anmelders keine berechtigte Begründung vorbringen kann, wird der Einspruch abgelehnt.

–     Die Parteien können innerhalb von zwei Monaten gegen die Entscheidung bei der Behörde Berufung einlegen. Der Berufungsausschuss überprüft die Berufungen und seine Entscheidung ist endgültig. Der einzige Weg um diese Entscheidung anzufechten ist der Gang vor Gericht und zwar innerhalb von zwei Monaten.

BEWILLIGUNG, SCHUTZDAUER UND VERLÄNGERUNG

–     Die Erteilungsgebühr ist ab dem Datum der Entscheidung innerhalb von zwei Monaten zu zahlen.

–     Die Eintragung wird erwartungsgemäß innerhalb von etwa 12 Monaten abgeschlossen.

–     Das Markenzeichen wird für zehn Jahren ab dem Datum der Anmeldung eingetragen.

–     Die Schutzdauer des Markenzeichens kann für alle oder einige der Waren und Dienstleistungen für weitere Perioden von zehn Jahren verlängert werden.

–     Das Markenzeichen soll innerhalb von fünf Jahren nach der Bewilligungsentscheidung Nutzung finden.

–     Wenn es nicht benutzt wird, ist TÜRKPATENT zuständig ein Markenzeichen zu widerrufen (gültig ab 10 Januar 2024).