RECHTSFÄLLE
PATENTE
Ein Patent kann teilweise entkräftet werden.
Eine Entkräftungsklage kann innerhalb von 5 Jahren nach Beendigung des Patentrechts eingereicht werden.
Streitigkeiten in Gerichtsverfahren können zu Anspruchsfragen, verspäteter Vorlage von Tatsachen, Beweismitteln und Argumenten, unberechtigte Begründungen, Beziehungen zwischen einer betroffenen Partei und einer anderen Partei eines bereits abgeschlossenen parallelen Gerichtsverfahrens, Ausnahmen zur Patentverletzung aufgrund experimentellem Gebrauch und mit der Patentrechtstreitigkeit gleichzeitig andauernde Insolvenzverfahren bringen.
Gründe für bestimmte Nichtigkeitsfälle sind zu den Fällen identisch die im Art. 100 EPC definiert sind und zusätzlich zu den Fällen an die die Art. 52(2), 53(a) oder 53(b) EPC anwendbar sind.
Als Antwort auf eine Verletzungsklage, kann der mutmaßliche Verletzer eine Nichtigkeitsklage einleiten und das Gericht kann die beiden Fälle zusammenfügen.
Eigentümer haben das Recht gegen mutmaßlichen Verletzer eine gerichtliche Klage einzuleiten. Allerdings können auch die mutmaßlichen Verletzer proaktiv negative Feststellungsklage einleiten. Eine Partei kann zusammen mit der Anforderung das betreffende Patent für nichtig zu erklären, auch die Feststellung der Nichtverletzung beantragen.
Das Vorgehen vor der EPO kann je nach Argumentierung der Parteien die Gerichtsverfahren in der Türkei positiv oder negativ beeinflussen. Die rechtlichen Ergebnisse der EPO- Verfahren sind in der Türkei rechtlich nur dann bindend wenn eine nationale Validierung des gleichen europäischen Patents hierzulande durchgeführt wurde. Es ist anzunehmen, dass ein EPO Widerspruchsverfahren zum Aufschub des nationalen Gerichtsverfahrens führen wird.
Die Richter sind im Allgemeinen nur juristisch qualifiziert und bestellen deshalb sehr oft eine Gerichtsexpertenkommission. Die Interpretation der Kommission über den Fall ist sehr einflussreich. Die endgültige Entscheidung des Gerichts ist in den Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren meistens mit dem Bericht der Expertenkommission übereinstimmend. Die Kommissionen werden im Allgemeinen von technisch und juristisch qualifizierten Mitgliedern gebildet.