Verfolgung Von Europäischen Patentanmeldungen
Das Erteilungsverfahren eines Europäischen Patents beinhaltet die folgenden hauptsächlichen Verfahrensschritte:
- Europäische Patentanmeldung
- Prüfung des Antrags sowie der Formvorschriften
- Recherche in Bezug auf den Stand der Technik
- Veröffentlichung der Anmeldung
- Prüfung der Anmeldung
- Patenterteilung
- Veröffentlichung der Patentschrift.
Der Erteilung des Patents könnte eines Widerspruchs, Eingrenzungs- oder Widerrufungsverfahren folgen.
Die Recherchen- und Antragsgebühren müssen bei der Einreichung der Anmeldung bezahlt werden.
Es ist möglich eine Anmeldung unter Bezugnahme auf eine frühere Anmeldung einzureichen oder die Ansprüche zu einem späteren Zeitpunkt als dem Anmeldungsdatum einreichen.
Die Europäische Patentanmeldung kann durch irgendjemanden in beliebiger Sprache eingereicht werden, allerdings muss, wenn der Anmelder keinen Wohn- oder Geschäftssitz in einem Vertragsstaat hat, ein Bevollmächtigter bestellt werden. Die Patentschrift muss als Übersetzung in einer von den offiziellen Sprachen der EPO eingereicht werden.
Die Prüfungs- und Benennungsgebühren sind innerhalb von 6 Monaten nach der Veröffentlichung der Anmeldung fällig. Der Anmelder muss die schriftliche Stellungnahme der EPO (Erweiterter Europäischer Recherchenbericht) innerhalb von der gleichen sechs Monatigen Periode beantworten. Während dieser Periode soll er den Prüfungsantrag einreichen und die entsprechenden Gebühren einzahlen um der Anforderung Gültigkeit zu verschaffen.
Die Verlängerungsgebühren für das dritte Patentjahr und für die folgenden Jahre sind jeweils am letzten Tag des Monats des Anmeldungsdatums fällig. Eine Nachfrist von sechs Monaten kann in Anspruch genommen werden. Es kann geschehen, dass eine Verlängerungsgebühr vor oder nach der Veröffentlichung des Hinweises auf die Patenterteilung fällig wird, wonach die Gebühr dann entweder an die EPO oder an das nationale Amt bezahlt wird, wo den nationalen Validierungsantrag eingereicht ist.