Verfolgung Von Nationalen Anmeldungen In Der Türkei
PHASEN EINER TÜRKISCHEN PATENTANMELDUNG
- Anmeldungsphase und formelle Prüfung,
- Die Einreichung des Recherchen Antrags (kann alternativ am Beantragungstag eingereicht werden),
- Die Prüfung (höchstens drei separate Ergänzungen/Argumentationen),
- (Etwaige) Widersprüche von Dritten,
- Einspruch nach Erteilung (gültig für Anmeldungen die am oder nach dem 10/01/2017 nach der neuen Gesetzgebung eingereicht sind).
ALLGEMEINE ÜBERBLICK
- Das Patentgesetz erlaubt nur drei separate Ergänzungen/Argumentationen in der Prüfungsphase,
- Das nichtgeprüfte Patentsystem wurde ab 10/01/2017 abgeschafft,
- Vorerst ist kein Anspruchsgebühr notwendig,
- Wenn die Anmeldung in einer von den offiziellen Sprachen der EPO eingereicht wurde, kann das Anmeldungsdatum erteilt werden,
- Die Verlängerungsgebühren sind unabhängig vom erteilten oder anhängigen Status, ab dem dritten Patentjahr fällig,
- Das Verlängerungsgebühr ist am Jahrestag des Anmeldungsdatums fällig.
- Die Zuschlagsperiode für die Verlängerungsgebühren ist sechs Monaten. Im Falle der Nichteinhaltung der Frist von zusätzlichen sechs Monaten, ist die Beachtung der Sorgfaltspflicht nachzuweisen (Wiederherstellung der Rechte),
- Wenn das Patent erteilt ist, ist ab 10/01/2017 möglich ein Einspruchsverfahren bei der lokalen Behörde einzuleiten,
- Widersprüche von Dritten sind im Anmeldungsantrag enthalten, haben aber keine bindende Wirkung während Ex-Parte-Verfahren.