Verfolgung Von Nationalen Anmeldungen In Der Türkei

PHASEN EINER TÜRKISCHEN PATENTANMELDUNG

  • Anmeldungsphase und formelle Prüfung,
  • Die Einreichung des Recherchen Antrags (kann alternativ am Beantragungstag eingereicht werden),
  • Die Prüfung (höchstens drei separate Ergänzungen/Argumentationen),
  • (Etwaige) Widersprüche von Dritten,
  • Einspruch nach Erteilung (gültig für Anmeldungen die am oder nach dem 10/01/2017 nach der neuen Gesetzgebung eingereicht sind).

ALLGEMEINE ÜBERBLICK

  • Das Patentgesetz erlaubt nur drei separate Ergänzungen/Argumentationen in der Prüfungsphase,
  • Das nichtgeprüfte Patentsystem wurde ab 10/01/2017 abgeschafft,
  • Vorerst ist kein Anspruchsgebühr notwendig,
  • Wenn die Anmeldung in einer von den offiziellen Sprachen der EPO eingereicht wurde, kann das Anmeldungsdatum erteilt werden,
  • Die Verlängerungsgebühren sind unabhängig vom erteilten oder anhängigen Status, ab dem dritten Patentjahr fällig,
  • Das Verlängerungsgebühr ist am Jahrestag des Anmeldungsdatums fällig.
  • Die Zuschlagsperiode für die Verlängerungsgebühren ist sechs Monaten. Im Falle der Nichteinhaltung der Frist von zusätzlichen sechs Monaten, ist die Beachtung der Sorgfaltspflicht nachzuweisen (Wiederherstellung der Rechte),
  • Wenn das Patent erteilt ist, ist ab 10/01/2017 möglich ein Einspruchsverfahren bei der lokalen Behörde einzuleiten,
  • Widersprüche von Dritten sind im Anmeldungsantrag enthalten, haben aber keine bindende Wirkung während Ex-Parte-Verfahren.