Vertretung Beim Europäischen Patentamt
Natürliche oder juristische Personen deren Wohn- oder Geschäftssitz nicht in einem Vertragsstaat ist, müssen durch einen zugelassenen Vertreter vertreten werden und können gemäß dem Europäischen Patentabkommen in allen Verfahren bei der EPO nur durch den Vertreter tätig werden.