Vertretung Vor Den Nationalen Behörden

Die Vertretung ist notwendig, wenn in der Türkei:

  • weder ein Sitz,
  • noch eine Hauptniederlassung vorhanden ist.

GRUNDREGELN FÜR DIE VERTRETUNG

Wenn ein Bevollmächtigter ernannt ist, werden alle Verfahrenshandlungen durch den Bevollmächtigten durchgeführt. Die Zustellung von jeglichen Mitteilungen an den Bevollmächtigten gilt im Allgemeinen als der vertretenen Person zugestellt.

VERTRETUNG UND NICHTEINHALTEN DER GRUNDREGELN DER VERTRETUNG

Das Amt ignoriert Anfragen von einem Vertreter des Anmelders:

  • Wenn dieser sein Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat,
  • Wenn der Vertreter nicht im Patentregister eingetragen ist,
  • Wenn seine Eintragung nicht gültig ist,
  • Wenn der Anmelder den Bevollmächtigten entlässt oder
  • Wenn der Vertreter sich von der Vertretung zurücktritt.